Die IT-Plattform
Abschlussbedingungen
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Die Europäische Kommission wird eine IT-Plattform einrichten und pflegen (Artikel 30). Die Plattform wird mehrere Funktionen erfüllen. Für die Öffentlichkeit wird die wichtigste Funktion eine öffentlich zugängliche Webseite sein, die unter anderem folgende Informationen enthält:
- Eine Liste der Mitglieder der Koordinierungsgruppe, ihrer Qualifikationen und ihrer benannten Vertreter.
- Eine Liste der Untergruppenmitglieder, ihrer Qualifikationen und ihrer benannten Vertreter.
- Die Geschäftsordnung der KG.
- Dokumentation der gemeinsamen klinischen Bewertung.
- Zusammenfassungen der KG-Sitzungen.
- Eignungskriterien für Stakeholder.
- Jährliche Arbeitsprogramme und Berichte.
- Nationale Dokumentation der klinischen Bewertung der Mitgliedstaaten.
- Zusammenfassungen gemeinsamer wissenschaftlicher Konsultationen.
- Horizon Scanning berichtet über neue Gesundheitstechnologien.
- Ergebnisse der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
- Verfahrensüberprüfung durch die Kommission.
- Standardarbeitsanweisungen und Leitlinien zur Qualitätssicherung.
- Liste und Einzelheiten der im Stakeholder-Netzwerk enthaltenen Stakeholder-Organisationen.