Die Europäische Kommission wird eine IT-Plattform einrichten und pflegen (Artikel 30). Die Plattform wird mehrere Funktionen erfüllen. Für die Öffentlichkeit wird die wichtigste Funktion eine öffentlich zugängliche Webseite sein, die unter anderem folgende Informationen enthält:

  • Eine Liste der Mitglieder der Koordinierungsgruppe, ihrer Qualifikationen und ihrer benannten Vertreter.
  • Eine Liste der Untergruppenmitglieder, ihrer Qualifikationen und ihrer benannten Vertreter.
  • Die Geschäftsordnung der KG.
  • Dokumentation der gemeinsamen klinischen Bewertung.
  • Zusammenfassungen der KG-Sitzungen.
  • Eignungskriterien für Stakeholder.
  • Jährliche Arbeitsprogramme und Berichte.
  • Nationale Dokumentation der klinischen Bewertung der Mitgliedstaaten.
  • Zusammenfassungen gemeinsamer wissenschaftlicher Konsultationen.
  • Horizon Scanning berichtet über neue Gesundheitstechnologien.
  • Ergebnisse der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Verfahrensüberprüfung durch die Kommission.
  • Standardarbeitsanweisungen und Leitlinien zur Qualitätssicherung.
  • Liste und Einzelheiten der im Stakeholder-Netzwerk enthaltenen Stakeholder-Organisationen.