Bei der gemeinsamen klinischen Bewertung handelt es sich um die wissenschaftliche Zusammenstellung und Beschreibung einer vergleichenden Analyse der verfügbaren klinischen Nachweise zu einer Gesundheitstechnologie im Vergleich mit einer oder mehreren anderen Gesundheitstechnologien oder bestehenden Verfahren – die vollständige Definition finden Sie in Kapitel I Artikel 2 (6) der HTAR 2021/2282.

🔗 Zugriff auf die vollständige Definition unter Kapitel I Artikel 2 (6) in der HTAR 2021/2282

Das Ziel einer JCA besteht darin, Folgendes bereitzustellen:

  1. Ein Bewertungsbericht und;
  2. Ein zusammenfassender Bericht

Sie basieren auf dem Fachwissen von Wissenschaftlern, Klinikern, Patientenexperten, der Industrie und HTA-Gremien in der EU.

Die gemeinsame klinische Bewertung wird von Vertretern der benannten Untergruppe durchgeführt . Diese Vertreter sind für die Aktivitäten und Zeitpläne der JCA sowie für die Erfassung von Input von folgenden Stellen verantwortlich:

  • Aufsichtsbehörden
  • Kliniker
  • Patienten

Zwei Mitgliedstaaten – einer mit federführender und einer mit unterstützender Funktion – werden die Bemühungen zur Durchführung einer gemeinsamen Bewertung leiten und die Abstimmung mit den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten übernehmen.

Nicht-EU-Länder können als Beobachter oder in spezifischen Kooperationen teilnehmen. Dieser Prozess wird in den Durchführungsrechtsakten ausführlich beschrieben.

Der Prozess und die Grundsätze, wie Patienten über anstehende Beurteilungen (JCAs) informiert werden, sowie methodische Formate, damit sie aktiv beitragen können, befinden sich noch in der Entwicklung.

Referenz: Europäische Kommission. Protokoll der Sitzung des HTA-Stakeholder-Netzwerks, Juni 2023.