Können Mitgliedstaaten weiterhin ihre eigenen wissenschaftlichen Konsultationen durchführen?
Abschlussbedingungen
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Die Mitgliedstaaten können eine nationale wissenschaftliche Konsultation zu einer Gesundheitstechnologie durchführen, die Gegenstand einer gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultation war, um diese zu ergänzen oder um Fragen zu behandeln, die speziell für die nationale HTA relevant sind.
Allerdings regelt die HTAR, dass das Mitglied der Koordinierungsgruppe aus dem betroffenen Mitgliedstaat die Koordinierungsgruppe über die nationale wissenschaftliche Konsultation über die IT-Plattform informieren muss (Artikel 16 Absatz 4).